Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe regelt ab dem 01.01.2020, dass Praxisanleiter über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden verfügen müssen. Praxisanleiter, welche bis zum Ende Dezember 2019 über eine Qualifikation mit 200 Stunden verfügen, werden anerkannt.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege betrachtet die Fähigkeit zur Praxisanleitung nach § 2 AltPflPrV auch dann als gesichert, wenn eine bereits erfolgreich abgeschlossene berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 120 Stunden durch eine weitere Maßnahme bis zum Ende Dezember 2021 ergänzt wird, welche letztlich in Summe 200 Stunden umfassen.
Dieser Ergänzungslehrgang mit einem Umfang von 80 Stunden ermöglicht Ihnen somit, zukünftig als Praxisanleiter ausbilden zu dürfen.
Sie absolvieren diesen Ergänzungslehrgang gemeinsam mit der regulären Weiterbildung zum Praxisanleiter im Umfang von 300 Stunden, nehmen allerdings nur 80 Stunden davon teil. Sie nehmen somit an den ersten beiden Lehrgangswochen teil, welche die notwendigen Unterrichtsinhalte für beide Kursvarianten beinhalten.
Eine Abschlussprüfung erfolgt nicht.
Lehrgangsinhalte
Zugangsvoraussetzungen
Leitung: Constance Haberkorn
Lehrkraft an den BRK Schulen, B.A. Berufspädagogik im Gesundheitswesen
Lehrgang 2020:
Beginn: |
02.11.2020 |
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Teil 1 |
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02.11.20 |
BRK Schulen – Rettung, |
Ende: |
20.02.2021 |
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Teil 2 |
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15.02.21 |
BRK Schulen – Rettung, |
Unterrichtszeiten: jeweils 08:00 – 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 19.10.20
maximale Teilnehmerzahl: 15
Lehrgang 2021:
Beginn: | 12.07.2021 | 12.07.21 | - | 16.07.21 | |
Ende:
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23.07.2021
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19.07.21
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- |
23.07.21
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Anmeldeschluss: 21.06.21
Unterrichtszeiten
Kosten: 570 €
Diese Weiterbildung ist AZAV-förderfähig und wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefördert.
Informationen zu den benötigten Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
Anhang | Größe |
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