Förderung​/​​​​​​​Zertifizierung

Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in, Pflegefachmann/frau oder Pflegefachhilfe kann grundsätzlich über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die BRK Schulen – Rettung sowie BRK Schulen – Pflege haben eine Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Insofern können auch Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III eingelöst werden.

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Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III

Insofern können auch Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III eingelöst werden.

Ausgewählte Angebote werden durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Diese sind mit einem Hinweis bei unseren Ausbildungsberufen gekennzeichnet.

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